Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermittlung, Mietdienstleister
Stand 08.2022
Stand 08.2022
GPS – Gastro Professional Service, Inhaber Lonardo Lombardi
Walter-Flex-Straße 54
65428 Rüsselsheim
I. Vertragspartner unter Kaufleuten
Vertragspartner sind der Geschäftspartner als Auftraggeber, sowie GPS – Gastro Professional Service als Vermittler von Kandidaten zwecks Dienstleistungsverhältniss in Ihrem Betrieb oder Anwesen.
Bewerberselektion für Anstellungsverhältnisse
Diese Vermittlungsdienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages mit einem durch GPS – Gastro Professional Service vorgeschlagenen Kandidaten zwei Wochen kostenlos. Die Ausnahme bilden die uns entstandenen Nebenauslagen. GPS – Gastro Professional Service übernimmt für den Auftraggeber nach Vakanzmeldung die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:
Dienstleistungsauftrag
Ein Dienstleistungsauftrag gilt als exlusiv, in Bezug auf jeweilige namentlich angebotenen Dienstleister/in. Mit Erteilung des Auftrags oder Bestätigung der GPS – Gastro Professional Service vermittelten Dienstleister/in erklärt sich der Auftraggeber mit dieser allgemeinen Geschäftsbedingung einverstanden.
Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
Honorar
Die Mindestberechnungszeit beträgt ein Tag mit mindestens 9 Stunden, bei einer Buchungszeit von mehr als vier Wochentagen beträgt die Mindestberechnungszeit 42 Stunden Wochenstunden, alle Nettorechnungsbeträge sind in Euro zu entrichten, zuzüglich der gesetzlichen MWST
In Ländern mit anderen Währungen als der Euro, kann optional in Landeswährung abgerechnet werden.
Die von GPS – Gastro Professional Service genannten Preise gelten an allen Wochentagen, mit Ausnahme regionaler Feiertage und dem 24 und 31 Dezember sowie dem Rosenmontag in Karnevalshochburgen, an diesen wird ein Aufschlag in Höhe von mindestens 50% fällig.
Servicegebühr
Zehn Tage nach Übermittlung eines Dienstleisterdossiers, seitens GPS – Gastro Professional Service an den Auftraggeber, ohne Rückmeldung seitens des Auftraggebers, wird eine Anrechnungsgebühr von 198,00 Euro auf den Auftrag erhoben.
Diese Summe wird mit der nächsten Honorarrechnung gutgeschrieben.
Zahlungskonditionen
Kommt ein Vertrag mit einem von uns vermittelten Dienstleisters zu Stande, ist sie binnen sieben Tagen zur Zahlung fällig.
Der Dienstleister hat das Recht bei Neukunden Seinen Honoraranteil alle 4 Tage in bar zu erhalten.
Schutzbestimmungen
Engagiert ein Auftraggeber einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf einer Frist von 48 Monaten seit Präsentation der Dienstleisterunterlagen, sind wir berechtigt, die Honorarpauschale gemäß Abschnitt „Honorar“ nachzufordern, auch wenn es eine andere als die ursprünglich vorgesehene Ausgabe betrifft, sei es ein Anstellungsvertrag, Teilzeit oder Vollzeit, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben; insbesondere auch, wenn sich der von uns vorgeschlagene Dienstleisters spontan beim Kunden vorgestellt hat oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist.
Bei einer / dieser direkten Abwerbung des/ der Dienstleister/in oder eigene Geschäfte mit dem Dienstleister/in, welche/r durch GPS – Gastro Professional Service vermittelt oder vorgeschlagen wurde und einem folgenden eigenen Vertragsabschluss welche auf vorbereitende Dienstleistungen durch GPS – Gastro Professional Service beruht, ist eine Gebühr von 5000,00 Euro an GPS – Gastro Professional Service zu zahlen.
Bewerbungsunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum von GPS – Gastro Professional Service. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Direkte Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten, resp. von GPS – Gastro Professional Service erfolgen. Dossiers von Kandidaten, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind uns unverzüglich zu retournieren, eine Weitervermittlung seitens des Auftraggebers binnen 48 Monaten begründet eine Honorarleistung an GPS – Gastro Professional Service in Höhe des Gewinnausfalls von GPS – Gastro Professional Service mindestens 3000,00 Euro.
Vorbehalt der Zwischenvermittlung
GPS – Gastro Professional Service steht es frei, bis zur Meldung des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrages die Bewerbungsunterlagen eines Dienstleisters Dritten zu unterbreiten.
Auftragsaufnahme des vermittelten Dienstleisters
Nimmt der vermittelte Dienstleister aus irgendwelchen Gründen die Arbeit nicht auf, so kann GPS – Gastro Professional Service für allfällige daraus entstandenen Schaden oder Zusatzaufwendung nicht haftbar gemacht werden.
Bei Unmöglichkeit der der Erbringung der Dienstleitung durch höhere Gewalt können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer und GPS – Gastro Professional Service geltend gemacht werden.
Vertragsdurchführung
GPS – Gastro Professional Service unterbreitet dem Freien Auftragsnehmer die Angebote zu vorübergehenden Dienstleistungsaufträgen schriftlich oder in Textform, d.h. per Fax oder Email oder SMS. Der vorübergehende Dienstleistungsauftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, welche ebenso per Fax oder per EMail oder SMS erteilt werden kann, des Freien Mitarbeiters zustande. Ein Zustandekommen ist auch mit Antritt am Vermittlungsort und dessen Auftraggeber erfüllt. Als erfüllt gilt der Vertrag ab dem ersten Betreten der Gewerberäume des Auftraggebers oder dessen Unterkunft zum Zweck der Übernachtung. Der Freie Auftragsnehmer kann frei entscheiden, Auftragsangebote anzunehmen oder abzulehnen. Mit der Auftragsbestätigung durch den Freien Auftragnehmer ist die Auftragsvermittlung erfüllt, mit Ursächlichkeit ist für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags ausreichend. Für die Erfüllung des Vermittlungsvertrags ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt der vorübergehende Arbeitsauftrag beginnt oder endet. GPS – Gastro Professional Service behält sich das Recht vor, Arbeitsaufträge, zu welchen der Freie Auftragnehmer vermittelt wurde, gegenüber den Auftraggebern zurückzureichen.
Gewährleistung
GPS – Gastro Professional Service haftet nicht für Umstände oder Schäden, die der Freie Auftragnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise, die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des Freien Auftragnehmers ausgeschlossen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Freien Auftragnehmers, Auftraggebers oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen. Werden Dienstleistungen bezüglich einer Optimierung betrieblicher Abläufe gegenüber dem Auftragnehmer mangelhaft durchgeführt haftet GPS – Gastro Professional Service nicht für Mangelrügen. Wird der Auftrag durch eine berechtigte Mangelrüge vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Ersatz entgangener Honorare Durchführung von vermittelten Aufträgen Der Freie Auftragnehmer versichert, dass er freier und selbständiger Unternehmer ist und diesbezügliche alle Rechte und Pflichten des Gesetzgebers erfüllt. Die Parteien sind sich einig, dass der freie Auftragnehmer in eigenem Ermessen handelt, nicht weisungsgebunden gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber und nicht in dessen Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe eingebunden ist. Er unterliegt hinsichtlich seiner Arbeitszeit keinen Auflagen und Beschränkungen des Arbeitsrechts. Der freie Mitarbeiter ist in der Wahl von Ort & Zeit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber frei. Allerdings stellt der Auftraggeber ihm in den Geschäftsräumen des jeweiligen Kunden einen angemessenen Raum mit der für seine Tätigkeit erforderlichen Ausstattung zur Verfügung. Der freie Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Stand seiner Tätigkeit informieren. Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber eine Auftragsbeschreibung, in welcher das Innenverhältnis der Vertragsparteien hinsichtlich der Zielparameter der betrieblichen Optimierungsmaßnamen festgelegt wird. Dieses kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Der Rücktritt ist, falls nicht anders vereinbart bis zu 22 Tagen vor vertraglichem Arbeitsbeginn kostenfrei zulässig. Bei Rücktritt nach dieser Zeit wird die Erstattung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle vom Mindestrechnungsbetrag (Minimum an Stunden) fällig (falls nicht anders vereinbart) Tabelle: 21-15 Tage: 10% / 14-8 Tage: 40% / 7– 4 Tage 50% / 3 Tage: 60% 2 Tage 70% / 1 Tag oder weniger 80% eines 14 Tägigem Auftragsvolumen gerechnet mit 42 Wochenstunden mal Stundensatz Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt durch den Auftraggeber, schuldet dieser die theoretische Summe eines 14 Tägigem Auftragsvolumen gerechnet mit 42 Wochenstunden mal Stundensatz, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten.
Quellenschutz
Mietdienstleister und deren Kontaktdaten/Lebensläufe dürfen nur nach Zustimmung durch GPS – Gastro Professional Service zu anderen Zwecken als die vereinbarte Dienstleistung genutzt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 netto verdient. Bei gewünschter Übernahme eines Dienstleisters ist eine Ablösesumme pro Dienstleister € 3.000,00 netto zu zahlen. Datenschutz Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftraggeber seine Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert. Es wird versichert, dass die gespeicherten Kundendaten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsabwicklung benutzt werden. Nach Wunsch des Kunden werden diese Daten nach Auftragsabwicklung gelöscht.
Sonstige Vereinbarungen Es werden freie Kost & Logis vom Auftraggeber gewährt.
Der Dienstleister verrechnet pro Auftrag einmalig eine Fahrtkostenerstattung von mindestens 0,35 € pro km vom Gewerbeanmeldeort bis zum Auftragsort, und zurück, wenn nicht anders vereinbart
Datenschutz gegenüber Auftraggeber
GPS – Gastro Professional Service verpflichtet sich, Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion abzuwickeln und vertrauliche Firmeninformationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Kandidaten weiter zu geben.
Wirksamkeit
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei Auftragserteilung, Vakanzmeldung sowie mit der Entgegennahme von durch GPS – Gastro Professional Service zugestellten Dienstleistungsunterlagen eines Kandidaten in Kraft. Anwendbares Recht.
Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Frankfurt am Main.